Allgemeine Geschäftsbedingungen GESPIEGELT
- GESPIEGELT ist eine Kooperationmarke der Unternehmer Martina Fuxjäger und Jörg Kollegger. Die Rechnungslegung erfolgt durch: Jörg Kollegger, Wilhelm Prem Gasse 12, 3400 Klosterneuburg, ATU62002638 oder Martina Fuxjäger - Access All Areas e.U., Pernköpfl 46, 4580 Windischgarsten.
- GESPIEGELT behält sich vor, unter Angabe von Gründen, Änderungen an Terminen, Veranstaltungsorten sowie TrainerInnen vorzunehmen. Die TeilnehmerInnen werden so rasch wie möglich informiert.
- In den Seminaren, Workshops, Lehrgängen von GESPIEGELT werden unterschiedliche Strategien zum Thema Beziehungen gezeigt sowie daran gearbeitet etwaige Einflüsse am Gelingen von Beziehungen aufzudecken sowie durch die Arbeit an sich selbst zu gestalten. Die TeilnehmerInnen übernehmen selbst die volle Verantwortung für deren Handeln während und nach dem Seminar, Workshop oder Lehrgang. GESPIEGELT ist somit nicht verantwortlich für wirtschaftliche sowie persönliche oder auch emotionale Veränderungen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Audio- oder Videoaufnahmen während der Veranstaltungen von GESPIEGELT sind nur mit schriftlicher Zustimmung von GESPIEGELT erlaubt. Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden, dass GESPIEGELT selbst oder durch Auftragsvergabe, Video-, Foto- oder andere Arten von Aufnahmen durchführt und für Werbe- und Marketingzwecke ohne weiterer Zustimmung unentgeltlich nutzen darf.
- Es erfolgt die Zustimmung zur Verwendung der Kundendaten (Name, E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer) zur Aussendung von eigenen Werbe- und Marketingbotschaften sowie für die Abwicklung der gesetzlich vorgeschriebenen buchhalterischen Wege (Steuerberatung, Finanzamt) und dem Ablauf von Seminaren, Workshops und Lehrgängen nötigen Informationsfluss. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten in den Händen von GESPIEGELT stets verschlüsselt und sicher aufbewahrt werden und keine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung erfolgt.
- GESPIEGELT behält sich vor TeilnehmerInnen auf Grund von Störverhalten in der Gruppe, Einfluss von Suchtmitteln oder anderem, wodurch die Sicherheit oder der Lernerfolg der Gruppe behindert wird, sowie unvollständiger Bezahlung (ausgenommen Sondervereinbarungen) von der Teilnahme ohne Rückerstattung auszuschließen.
- Fernbleiben einer Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Rückerstattung. Im Fall akuter Krankheit ist es jedoch möglich die Teilnahme einmalig ohne separater Kosten zu verschieben. Findet jedoch keine weitere vergleichbare Veranstaltung von GESPIEGELT binnen eines Jahres ab gebuchter Veranstaltung statt, ist weder ein weiterer Aufschub noch eine Rückerstattung möglich. Eine etwaige 2. Verschiebung bedarf einer separaten Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 150 € netto / 180 € brutto.
- Es gilt eine 14-tägige Sofortstornomöglichkeit (gesetzliches Widerrufsrecht) mit voller Rückerstattung ab Buchungsdatum. Diese verfällt, bei Erscheinen bei der Veranstaltung, falls der Buchungszeitraum und der Veranstaltungszeitraum weniger als 14 Tage auseinander liegen. Zwischen 15 Tagen nach Buchungsdatum und 40 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 30% Stornogebühren an. Zwischen 39 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und 14 Tagen vor Veranstaltung, fallen 50% Stornogebühren an. Bei einem Storno zwischen 13 Tagen vor der Veranstaltung und dem Veranstaltungstag selbst liegt die Stornogebühr bei 100%. In jedem Fall ist dies schriftlich mitzuteilen.
- Bei frühzeitigem Ausscheiden aus einem gesundheitlichen Grund aus der Veranstaltungen mit einer Dauer unter 3 Tagen gilt Punkt VII. entsprechend Krankheit. Bei Veranstaltungen, die länger als 3 Tage dauern, können die fehlenden Tage bei einem späteren Termin, soweit vorhanden, nachgeholt werden.
- Im Fall des Verschiebens der Teilnahme an kleineren Veranstaltungen mit einem Personenlimit von max. 20 Personen, ist eine Platzfreihaltegebühr von 300 € netto zu begleichen. Sollte eine Verschiebung erst nach Ausverkauf der nächsten Veranstaltung bekannt gemacht werden, so gilt die Verschiebung für die übernächste Veranstaltung. Findet keine weitere Veranstaltung statt, gibt es keine Rückerstattung, ausgenommen es fällt vom Zeitrahmen in Punkt VIII.
- Eine Veranstaltungsteilnahme ist nur bei vollständiger Bezahlung möglich.
